Armut im Alter droht ohne zusätzliche Altersvorsorge
Immer mehr Selbstständige leben mit dem Risiko der Altersarmut. Besonders Kleinst-Unternehmern ohne Angestellte droht im Alter ein Leben am Existenzminimum. Sie müssen deutlich mehr als Angestellte oder Arbeiter für ihre Altersvorsorge selbst vorsorgen. test.de sagt, wie das auch mit kleinen Beträgen geht.
Die Zahl der Selbstständigen ohne Angestellte hat im Jahr 2005 fast 2,3 Millionen erreicht. Noch 1991 waren es nur 1,38 Millionen. Viele selbstständige Gastwirte und alle Handwerker, die sich ohne Meisterbrief selbstständig machen dürfen, Kiosk- und Cateringbetreiber, sind keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr geringes Einkommen ermöglicht Ihnen oft nur winzige Summen für ihre Altersvorsorge zurückzulegen. Auch durch berufsständische Versorgungswerke, wie sie für Ärzte, Anwälte und Architekten existieren, sind diese Freiberufler nicht abgesichert.
Altersvorsorge Vergleich
Rürup-Verträge als Altersvorsorge
Gut geeignet für die Altersvorsorge von Selbstständigen ist eine Rürup-Rente. Für die eingezahlten Beiträge gibt es Steuervergünstigungen. Das Finanzamt erkennt Beiträge bis zu einer Höhe von 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Verheirateten an und zieht davon dieses Jahr (2007) 64 Prozent als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen ab. Immerhin bis zu 12 800 Euro oder 26 500 Euro können Selbstständige beim Finanzamt absetzen. Im kommenden Jahr (2008) dürfen Selbstständige dann 66 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Der Prozentsatz steigt auch in den Folgejahren um jeweils zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 der volle Beitrag (100%) abgesetzt werden kann.
Riestern über den Ehepartner
Viele Selbstständige können aber auch riestern. Und zwar dann, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglieder sind. Das gilt etwa für selbstständige Lehrer und alle Mitglieder der Künstler-Sozialkasse. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können einen Riester-Vertrag abschließen, wenn der Ehepartner unmittelbar zulagenberechtigt ist, etwa als Angestellter. Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften werden steuerlich nicht gemeinsam veranlagt und dürfen die Riester-Förderung nicht gemeinsam nutzen. Bedingung ist, der direkt förderberechtigte Partner muss einen Riestervertrag auf seinen Namen abgeschlossen haben. Wer nur die Zulagen einzahlen will, wählt am besten einen Riester-Renten-Vertrag oder Riester-Fondssparplan.
Tipp: Ehepartner anstellen
Möglich ist eine Riester-Rente auch, wenn zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker seine Ehefrau auf Basis eines 400-Euro-Jobs einstellt. Voraussetzung ist, das der Arbeitgeber und seine Frau den kompletten Beitrag von 19,9 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dann kann sie und der selbstständige Handwerker auch als Ehepartner einen Riestervertrag abschließen.